Verleihung des Gütesiegels durch den Verband Deutscher Stiftungen

Das Gütesiegel wird jeweils für 3 Jahre an Bürgerstiftungen verliehen, die die vom Bundesverband Deutscher Stiftungen aufgestellten Kriterien erfüllen. Danach ist eine Bürgerstiftung eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geografisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.

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