Häufig gestellte Fragen

Frage: Was tut die Bürgerstiftung für Wallenhorst?

Die Bürgerstiftung Wallenhorst möchte Bürgerengagement für die ganze Gemeinde bündeln, sich gemeinsam mit den Wallenhorster Bürgern und Bürgerinnen für ein lebens- und liebenswertes Wallenhorst einsetzen und gemeinnützige Projekte aktiv unterstützen.

Frage: Woher kommt das Stiftungsvermögen?

66 Bürger und Bürgerinnen haben als Gründungsstifter am 5. August 2002 80.000 Euro für die Gründung gestiftet.

Weitere Zustiftungen über z.Z. 72.500 Euro haben das Stiftungsvermögen auf 152.500 Euro erhöht (Stand. 06.09.2016).

Frage: Wie werden die Ziele finanziert?

Die Finanzierung von Projekten und Unterstützung sozialer und gemeinnütziger Einrichtungen in Wallenhorst erfolgen ausschließlich aus den Erträgen des angelegten Stiftungsvermögens, also den Zinsen, so wie über Spendengelder.

Eine nachhaltige Unterstützung kann somit nur durch den weiteren Aufbau des Stiftungsvermögens und durch Spenden finanziert werden.

Frage: Wer wacht über das Kapital?

Grundsätzlich sind Stiftungsgelder unwiderruflich und bleiben somit im vollen Umfang der Bürgerstiftung erhalten.

Der Stiftungsrat und der Vorstand sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Stiftungskapital erhalten bleibt und die Erträge ausschließlich den Projekten und Aktionen zugute kommt.

Die Aufgaben sind in der von der Bezirksregierung Weser-Ems geprüften und genehmigten Satzung festgelegt.

Die Einhaltung der Kriterien und die Ordnungsmäßigkeit werden sowohl vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (vormals Bezirksregierung Weser-Ems) als auch vom Finanzamt Osnabrück-Land regelmäßig geprüft.

Frage: Was können Sie als engagierte Bürgerin oder Bürger tun?

    • eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Bürgerstiftung übernehmen
    • ihre persönlichen Erfahrungen einbringen oder durch Ideen und Anregungen mitwirken, wo und wie sich die Bürgerstiftung in der Gemeinde noch einsetzen kann.
    • zum weiteren Aufbau des Stiftungsvermögens durch eine Zustiftung ab 500 Euro gegen eine Spendenbescheinigung beitragen.
    • Die Projektarbeit durch eine Spende ab 10 Euro gegen eine Spendenbescheinigung unterstützen.
    • Als Zeitspender sich selbst für die Arbeit der Bürgerstiftung oder eines ihrer Projekte und Aktionen wie z. B. das jährliche Kinder- und Familienfest aktiv engagieren.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann sprechen Sie uns an – wir informieren Sie gern!
Anna Margret Rethmann (1. Vorsitzende)
Telefon: 05407 4723
Mobil: 0162 3138609
Email: kontakt@buergerstiftung-wallenhorst.de

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