Steuerliche Begünstigung Ihrer Zuwendungen
(Neufassung ab 2007)
Anerkennung als gemeinnützige Stiftung
Die Bürgerstiftung Wallenhorst hat die Anerkennung als gemeinnützige Stiftung vom Finanzamt Osnabrück-Land erhalten und kann somit Ihre Zuwendungen bzw. deren Erträge für steuerbegünstigte Zwecke verwenden.
Damit können Ihre Zuwendungen an die Bürgerstiftung bei der Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer im Rahmen folgender Abzugsmöglichkeiten begünstigt werden:
Abzugsmöglichkeit aller Spenden bis zu 20 % Ihrer Einkünfte
Für alle Zuwendungen an begünstigte Körperschaften für besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige, wissenschaftliche, mildtätige, kirchliche und religiöse Zwecke besteht die Abzugsmöglichkeit von bis zu 20 % Ihrer Einkünfte.
Die Zwecke der Bürgerstiftung sind als besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke anerkannt, so dass Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung im Rahmen des Höchstbetrages abzugfähig ist.
Begünstigung in Ihrem Testament
Sie können auch die Bürgerstiftung in Ihrem Testament begünstigen; dann ist diese Zuwendung von der Erbschaftssteuer befreit.
Wenn Sie erben oder beschenkt werden, können Sie diese Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Steuerpflicht der Bürgerstiftung zuwenden.
Die Erbschafts- oderSchenkungssteuer erlischt dann rückwirkend.
Bei weiteren Fragen sprechen Sie bitte mit uns oder Ihrem Steuerberater.